Teilnahmebedingungen für den CooperVision® Wettbewerb „Mein Micro-Abenteuer mit Singles®“

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb mit dem Preis eines „Surfabenteuer im Wellenwerk in Berlin“ oder „Kletterabenteuer im BergWerk in Berlin“ gelten.

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmen Sie diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen zu. Werbematerialien, die im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb stehen sind ebenfalls Bestandteil dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen. Sofern zwischen den Werbematerialien und den hierin dargelegten Teilnahmebedingungen Widersprüche bestehen, so haben die hierin dargelegten Teilnahmebedingungen Vorrang.

Veranstalter: Der Veranstalter dieses Wettbewerbs ist die CooperVision GmbH, West Park 45, Siemensstraße 3, 64859 Eppertshausen, Deutschland („CooperVision“). Telefonnummer: +49 6071 305-0.

Teilnahmeberechtigung: Der Wettbewerb steht allen Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Deutschland offen, die mindestens 16 Jahre alt sind (ausgenommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CooperVision oder verbundenen Unternehmen von CooperVision sowie deren unmittelbaren Familienangehörigen (Eltern, Großeltern, Geschwistern und Kindern). Personen unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

  1. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der folgende Zeitraum vorgesehen: 26. September 2022 00:00 Uhr bis 5. November 2022 24:00 Uhr („Aktionszeitraum“).
  2. Um teilnehmen und sich eine Chance auf den Gewinn eines der Preise (wie unter nachstehendem Punkt 9 näher beschrieben) sichern zu können, müssen Sie
    a) an ausgewählten Plätzen in Berlin einen der zwei Singles Micro-Abenteuer Aufsteller finden („Standee“) und
    b) mit einem der Standee ein Micro-Abenteuer durchführen und
    c) davon ein Foto als Schnappschuss erstellen und
    d) das Foto auf die Aktions-Webseite http://one-single-life.de hochladen (der QR auf den Standees führt direkt zur Webseite).Die Micro-Abenteuer stellen keine Stunts dar und dürfen weder die durchführenden oder fotografierenden Personen noch Dritte gefährden oder zu einer Sachbeschädigung führen. Die Durchführung erfolgt auf eigenes Risiko.Geringfügige digitale Bearbeitungen werden akzeptiert, diese müssen jedoch auf ein Minimum beschränkt werden, damit die Darstellung des „Micro-Abenteuers“ wahrheitsgemäß ist und dieses so zeigt, wie es zum Zeitpunkt der Aufnahme zu sehen war.

    Beiträge, die auf anderem Wege übermittelt werden, werden nicht akzeptiert. Sämtliche unleserlichen, unvollständigen oder betrügerischen Beiträge sowie Beiträge, die außerhalb des Aktionszeitraums eingehen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. CooperVision erinnert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Natur und die Einschränkungen des Internets und übernimmt keine Verantwortung für einen nicht erfolgten oder verspätet erfolgten Eingang der Antwort, der auf Ihre Internetverbindung zurückzuführen ist. Sie dürfen am Wettbewerb mit maximal einem (1) Beitrag pro Aktionszeitraum teilnehmen. Der Preis wird insgesamt an achtzig (80) Gewinnerinnen oder Gewinner vergeben, der nach den unter nachstehendem Punkt 10 aufgeführten Bestimmungen ausgewählt wird.

  3. Der Inhalt der Einträge dürfen nicht beleidigenden, drohenden, obszönen oder pornografischen Charakters sein oder gegen jegliche Bestimmungen verstoßen und sollte keine Informationen über den Fotografen oder andere Personen enthalten, anhand welcher diese identifiziert werden können. CooperVision behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung oder Erklärung jegliche Abbildungen zurückzuweisen/angemessen zu gestalten, die CooperVision als für den Wettbewerb unpassend betrachtet.
  4. Alle eingereichten Fotos müssen das Werk derjenigen Person sein, die diese einreicht. Diese Person muss auch die Inhaberin oder der Inhaber der Urheberrechte sein. Die Sicherstellung, dass die eingereichten Aufnahmen mit der Genehmigung der dargestellten Person gemacht wurden, keine Urheberrechte von Dritten verletzen und gegen keine Gesetze verstoßen, obliegt der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer. Indem Sie an diesem Wettbewerb teilnehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie CooperVision gegen jegliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung der Urheberrechte schadlos halten.
  5. Der Upload des Fotos auf der CooperVision Webseite http://one-single-life.de erfolgt unter Einbehaltung aller Nutzungsbedingungen.
  6. Indem Sie einen Beitrag einreichen, erteilen Sie CooperVision die Erlaubnis, Ihre Abbildung auf ihrer Seite, jeglichen anderen Webseiten oder in Werbematerialien einzubinden. Jegliche Urheberrechte für eine solche Abbildung bleiben jedoch bei der jeweiligen Teilnehmerin oder beim jeweiligen Teilnehmer.
  7. Die bei der Beitragseinreichung bereitgestellten Anweisungen stellen einen Teil der Teilnahmebedingungen für diesen Wettbewerb dar. Im Falle einer Streitigkeit haben diese Teilnahmebedingungen Vorrang.
  8. Indem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb teilnehmen, erklären sie sich damit einverstanden, dass CooperVision ihre personenbezogenen Daten zu Zwecken dieses Wettbewerbs wie in diesen Teilnahmebedingungen dargelegt verarbeitet.
  9. Der Preis ist jeweils ein Wertgutschein über 50,00 € für ein individuelles Surfabenteuer im Wellenwerk in Berlin oder jeweils das Kletterpaket „Gipfelstürmer“ inkl. 12-m-Freifall für 2 Personen für ein Kletterabenteuer im „BergWerk“ in Berlin. Insgesamt werden vierzig (40) Wertgutscheine vom „Wellenwerk“ und vierzig (40) Gutscheine vom „BergWerk“ ausgespielt. Somit werden insgesamt achtzig (80) Preise ausgespielt. Beim Preis dieses Wettbewerbs handelt es sich um den vorstehend genannten Preis, der nicht eintauschbar oder übertragbar ist. Der Preis kann weder ganz noch teilweise in bar ausbezahlt oder gegen eine sonstige Alternative eingetauscht werden. Falls CooperVision aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage sein sollte, den vorstehend beschriebenen Preis zu vergeben, wird CooperVision einen alternativen Preis von vergleichbarem Wert vergeben.
    Bei Gewinnerinnen und Gewinner unter 18 Jahren gelten im Besonderen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beiden Veranstalter (Wellenwerk: https://wellenwerk-berlin.de/agbs/ und BergWerk: https://bergwerk.berlin/info/agb.html).Alle örtlichen Steuern auf den Preis sind enthalten. CooperVision haftet jedoch für keine Ertragssteuer- oder Sozialversicherungspflichten, die einer natürlichen Person infolge dieses Wettbewerbs obliegen.
  10. Die ersten vierzig (40) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die ein Micro-Abenteuer mit dem Surf-Standee einreichen und das Bild nach Sichtung durch CooperVision akzeptiert wurde, erhalten einen Gutschein vom Wellenwerk. Die ersten vierzig (40) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die ein Micro-Abenteuer mit dem Kletter-Standee einreichen und das Bild nach Sichtung durch CooperVision oder einer von CooperVision beauftragten Agentur akzeptiert wurde, erhalten einen Gutschein vom Bergwerk. Bei der Vergabe der Preise ist die Reihenfolge der zulässigen und ordnungsgemäß eingereichten Beiträge, die bei CooperVision während des jeweiligen Aktionszeitraums eingegangen sind, sortiert nach dem Zeitpunkt, wann das Foto bei CooperVision eingegangen ist, ausschlaggebend. Die eingereichten Beiträge erscheinen erst nach einer Prüfung und Freigabe auf der Webseite. Die Entscheidung, ob ein Beitrag zulässig und ordnungsgemäß ist, ist endgültig und es wird keine Korrespondenz darüber geführt.
  11. CooperVision wird die Gewinner über ihren Gewinn sofort, spätestens zwei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Aktionszeitraums mittels einer persönlichen E-Mail-Nachricht informieren. Die Gewinner müssen ihren Gewinn gemäß den in der persönlichen E-Mail-Nachricht mitgeteilten Anweisungen geltend machen. Sind persönliche Nachrichten an einen Gewinner nicht zustellbar oder sollte die Gewinnerin oder der Gewinner seinen Gewinn nicht gemäß den Anweisungen innerhalb von 72 Stunden geltend machen, behält sich CooperVision das Recht vor, den Preis an eine andere Teilnehmerin oder einen anderen Teilnehmer zu vergeben.
  12. CooperVision behält sich das Recht vor, den Wettbewerb nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu ändern, abzubrechen, zu beenden oder auszusetzen, wenn CooperVision der Ansicht ist, dass der Wettbewerb nicht gemäß diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen durchgeführt werden kann, oder im Falle eines Ereignisses oder Vorkommnisses, das sich der zumutbaren Kontrolle von CooperVision entzieht und die Verwaltung, Sicherheit, Unbefangenheit oder den normalen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen könnte. Weder CooperVision noch seine verbundenen Unternehmen sind haftbar für Bedingungen, Umstände, Verluste, Fehler oder Verzögerungen, die durch Ereignisse verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle von CooperVision oder ihrer verbundenen Unternehmen liegen und den Wettbewerb stören oder korrumpieren.
  13. Mit der Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass CooperVision und verbundene Unternehmen von CooperVision sowie deren jeweilige Angestellte, Bevollmächtigte und Vertreter, sowie deren Werbe- und Promotion-Agenturen, Sponsoren und Lieferanten/Bereitsteller von Materialien, Preisen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sowie sämtliche sonstigen Personen, die an der Durchführung des Wettbewerbs direkt beteiligt sind, (die „freigestellten Parteien“) ausschließlich für solche Schäden haften, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt worden sind oder in denen die Haftung durch sonstige gesetzliche Vorgabe zwingend ist. Die freigestellten Parteien haften nicht für Fehler an Preisen oder Folgeschäden, die auf Fehler an Preisen zurückzuführen sind, es sei denn, ein solcher Fehler oder Folgeschaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Handlung einer freigestellten Partei verursacht.
    Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln haften die freigestellten Parteien nicht für die rechtzeitige Verarbeitung und Übertragung der personenbezogenen Angaben über die Webseite http://one-single-life.de unabhängig davon, ob dies auf technische Störungen (durch die Hardware oder die Software verursacht) oder sonstige Störungen oder auf sonstige technischen oder Computerstörungen (durch die Hardware oder die Software verursacht) oder sonstige Fehler oder Probleme jeglicher Art zurückzuführen sind, die die Möglichkeit der Teilnehmer, am Wettbewerb teilzunehmen, einschränken oder eine solche Teilnahme verhindern. CooperVision ist nicht haftbar für verlorene, beschädigte, verzerrte, unvollständige, unleserliche oder sonstige nicht lesbaren Beiträge.
  14. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Teilnahme oder versuchte Teilnahme am Wettbewerb nach billigem Ermessen von CooperVision gegen diese allgemeinen Teilnahmebedingungen verstößt oder deren Verhalten gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wettbewerbswidrig ist (insbesondere Manipulation des Ablaufs des Wettbewerbs, betrügerisches Verhalten, Hacken oder Täuschung), können nach freiem Ermessen von CooperVision vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
  15. Alle Entscheidungen von CooperVision im Hinblick auf den Wettbewerb sind endgültig.
  16. CooperVision erfasst und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und leitet diese an die Bevollmächtigten und Tochtergesellschaften von CooperVision weiter, sofern dies für die Durchführung dieses Wettbewerbs erforderlich ist. Die Namen und sonstigen persönlichen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in deren Wettbewerbsbeiträgen enthalten sind, werden von CooperVision und dessen Tochtergesellschaften erfasst, gespeichert und gemäß der jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie aufbewahrt (siehe https://coopervision.de/datenschutzrichtlinie).
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen und ihre Rechte auf Widerspruch, Zugriff, Berichtigung und Löschung ausüben, indem sie eine schriftliche Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse info@coopervision.de oder per Postweg an CooperVision senden.
  17. Nach Beendigung des Wettbewerbs können die Namen und Gewinnerbilder der Gewinnerinnen und Gewinner auf der Facebook- bzw. Instagram-Seite von CooperVision gepostet und können in den nachfolgenden Mitteilungen von CooperVision verwendet werden.
    CooperVision erhält die vollen Rechte und das Eigentum an den eingereichten Bildern und kann diese frei verwenden.
  18. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt keinen Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung voraus.
  19. Dieser Wettbewerb, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit diesen entstehen, unterliegen deutschem Recht.
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
  20. Das Wellenwerk Berlin und das BergWerk Berlin sind nicht Veranstalter, Teilnehmer oder Sponsor dieser Promotion.

© CooperVision
31. August 2022